Sonstiges - 

AGB

Happy animals Hundeausbildungszentrum AGB

 

§ 1 Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck. Ein Vertrag kommt mit der unterzeichneten Anmeldung und Annahme durch Happy animals zustande. Der Teilnehmer erkennt damit die Gültigkeit dieser Bestimmungen an und erklärt, dass sie ihm inhaltlich bekannt sind. Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Erlaubnis und Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

§ 2 Teilnahme
Alle teilnehmenden Hunde müssen einen gültigen Impfschutz aufweisen, dieses ist durch Vorlage des gültigen Impfausweises beim ersten Training nachzuweisen. Alle teilnehmenden Hunde müssen gesund sein und dürfen keine ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall haben (z.B. Flöhe). Es hat eine regelmäßige Entwurmung zu erfolgen. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen, welche Happy animals bei der Anmeldung vorzulegen ist. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten.

Der Einsatz von jeglicher Art an Kettenhalsbändern, Würgern, Stachelwürgern, Erziehungsgeschirren sowie Elektrohalsbändern/Tele-Takt sind nach dem Tierschutzgesetz verboten und auch in der Hundeschule strengstens untersagt.

 

§ 3 Training/Kurse
Das Training findet bei jeder Wetter statt, außer es besteht Gefahr für Halter und Hund. In den Kursstunden ist festes Schuhwerk zu tragen, die Leine und das Halsband sind auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

Des Weiteren sollten die Hunde vor dem Training die Möglichkeit haben, sich zu lösen.



§ 4 Pünktlichkeit / Absagen

Die Kurszeiten sind generell einzuhalten. Alle Teilnehmer sollten pünktlich sein, damit eine Störung des Trainingsablaufs unterbleibt.

Eine Absage der Trainingsstunde muss bis zum Vorabend 20.00 Uhr erfolgen. Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die Trainingsstunde in Rechnung gestellt.

Happy animals behält sich vor, in dringenden Fällen (z.B. Krankheit des Trainers) Kurseinheiten abzusagen. In diesen Fällen erfolgt keine Berechnung der Trainingsstunde.
Zur Vermeidung von Trainingslücken ist eine regelmäßige Teilnahme am Training erforderlich.

 

§ 5 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Happy animals übernimmt keine Erfolgsgarantie für die im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Der Erfolg hängt in erster Linie vom teilnehmenden Hundeführer und von dem teilnehmenden Hund ab.


§ 6 Zahlung
Die Teilnahmegebühr ist in bar zu entrichten. Es wird empfohlen eine 5er-Karte oder 10er-Karte zu erwerben. Es gelten die Preise, die auf dem Anmeldeformular ausgewiesen sind. Die Preise sind inkl. Mwst. Abgesagte Stunden werden in den Hundeschulkarten hinten angehängt. Nicht in Anspruch genommene Stunden, werden ausgezahlt. Die Teilnahmegebühr ist spätestens am Ende der Trainingsstunde in voller Höhe zu entrichten.

 

§ 7 Kündigung
Eine Kündigung des Teilnehmers ist jederzeit möglich und kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Ausstehende bezahlte Trainingsstunden werden zurück erstattet.


§ 8 Platzordnung
Die Teilnehmer verpflichten sich, die an der Hundeschule geltende Platzordnung zu beachten. Die Anweisungen der Trainer bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen und etwaigen Vertretern sind zu befolgen.

Teilnehmer die gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von dem Unterricht ausgeschlossen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Trainingsstunde.

Jede Teilnahme am Training erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Dies gilt auch für Training außerhalb des Übungsplatzes. Happy animals haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Der/ die Teilnehmer(in) haftet für die von sich oder seinem/ihrem mitgebrachten Hund verursachten Schäden allein, auch gegenüber Dritten. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

 

§ 9 Unterlagen

Die schriftlichen Unterlagen, die dem Teilnehmer im Verlauf der Kurse oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne Genehmigung von Happy animals vervielfältigt und weitergegeben werden.


§ 10 Bild- und Tonmaterial
Happy animals verpflichtet sich, alle Angaben vertraulich zu behandeln. Der/die Teilnehmer(in) erklärt sich damit einverstanden, dass Happy animals alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit den Kurseinheiten erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, soziale Netzwerke…), PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung nutzen und verwenden darf.

Diese Zustimmung kann von jedem Teilnehmer schriftlich widerrufen werden. Sollten die Teilnehmer selbst Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit den Kursen der Hundeschule erstellen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Happy animals nur für private Zwecke der Teilnehmer verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung von Happy animals. 

 

§ 11 Spezielle Ausbildungen

Für die Ausbildung von Assistenz-, Therapie-, Schul- und Besuchshunden gelten gesonderte AGB`‘s.


§ 12 Schlussbestimmungen
Nebenabreden und Änderung vorstehender Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und sind durch die Hundeschule zu bestätigen. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner zuvor genannter Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.

§ 13 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Norderstedt

 

Happy animals
Hundeausbildungzentrum

Besuchen Sie Happy animals auf Facebook. Happy animals Ausbildung von Diabeteswarnhunden, Assistenzhunden, Therapiehunden, Schulhunde und Besuchshunden. Hundeausbildungszentrum, Hundeschule. Wir bieten Verhaltensberatung, Seminare, Workshop, Begleithunde Ausbildung, Assistenzhunde Ausbildung, Behindertenbegleithunde Ausbildung, Diabetiker Warnhund Ausbildung, Seminare für Hundehalter im Schulungszentrum Happy animals an. In unserer Hundeschule bieten wir Hundetraining, Aufbautraining und Ausbildung in Welpengruppen, Junghundegruppen, Zughundesport, Longieren mit dem Hund, Mantrailing, Fun Agility und den Hundeführerschein an. Hundeverhaltensberaterin Anja Rath, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Schleswig-Holstein hat die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8f (TierSchG) - gewerbsmäßig Hunde für Dritte auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten. Tätigkeiten auch in Hamburg und Niedersachsen.  [Impressum]