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Büropfoten Workshop

Auf Anfrage

Wir starten den 2-Tages Workshop zur Büropfote.

Dieser Workshop umfasst insgesamt 2 Tage mit insgesamt 8 Stunden Lehrzeit und endet mit einer Abschlussprüfung. Es werden theoretische sowie praktische Anleitungen vermittelt, damit Sie als verlässliches Büropfoten-Team Ihren Hund mit an den Arbeitsplatz nehmen können.

Voraussetzungen für den Hundehalter:

Guter Grundgehorsam des Hundes durch Nachweis des HSAG-Hundeführerschein, der Begleithundeprüfung, der BHV Stufe 2. oder D.O.Q-Test und nicht älter als 2 Jahre.

Falls keiner dieser Nachweise zur Verfügung steht, kann der HSAG-Hundeführerschein in unserem Hause absolviert werden.

Grundvoraussetzungen des Hundes:

  • Mindestalter des Hundes beträgt 24 Monate
  • keinerlei aggressive Ausstrahlung
  • am Menschen orientiert
  • keinen Herdenschutztrieb
  • gehorsam
  • ruhiges Wesen
  • absolut verträglich mit Kindern
  • keinerlei Beißansätze
  • nicht bellfreudig
  • nicht sehr geräuschempfindlich
  • nicht ängstlich und unsicher sein

Um an dem Workshop teilzunehmen zu können, wird in einem Casting überprüft ob das Hund/Mensch Team für diesen Workshop geeignet ist.

Nächster Casting Termin: auf Anfrage

 

 

Happyanimals
Hundeausbildungzentrum

Besuchen Sie Happy animals auf Facebook. Happy animals Ausbildung von Diabeteswarnhunden, Assistenzhunden, Therapiehunden, Schulhunde und Besuchshunden. Hundeausbildungszentrum, Hundeschule. Wir bieten Verhaltensberatung, Seminare, Workshop, Begleithunde Ausbildung, Assistenzhunde Ausbildung, Behindertenbegleithunde Ausbildung, Diabetiker Warnhund Ausbildung, Lese- und Büro-Pfoten Ausbildung, Seminare für Hundehalter im Schulungszentrum Happy animals an. In unserer Hundeschule bieten wir Hundetraining, Aufbautraining und Ausbildung in Welpengruppen, Junghundegruppen, Zughundesport, Longieren mit dem Hund, Mantrailing, Fun Agility und den Hundeführerschein an. Hundeverhaltensberaterin Anja Rath, Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Kisdorf, Schleswig-Holstein hat die Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 Nr. 8f (TierSchG) - gewerbsmäßig Hunde für Dritte auszubilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anzuleiten. Tätigkeiten auch in Hamburg und Niedersachsen.  [Impressum]